Die ersten Japankäfer wurden 2017 im Tessin gefangen. 2020 beobachtete man erste Schäden. Agroscope intensiviert nun die Bekämpfung des Schädlings und lanciert ein innovatives Tool. Die Tessiner Bevölkerung kann damit beobachtete Japankäfer melden und so aktiv mithelfen, den Japankäfer zu überwachen und einzudämmen.
Woran erkennt man den Japankäfer?
Der Japankäfer ist acht bis zwölf Millimeter lang und sieht ähnlich aus wie der Gartenlaubkäfer. Er lässt sich an den folgenden drei Merkmalen erkennen: ein auffälliger goldgrün schimmernder Halsschild, fünf weiße Haarbüschel auf beiden Seiten des Hinterleibs und zwei zusätzliche Haarbüschel am letzten Hinterleibsegment. Im Juni schlüpfen die adulten Japankäfer und beginnen sofort mit der Paarung und der Nahrungsaufnahme. Die Hauptflugzeit dauert von Juni bis September und erreicht im Juli ihren Höhepunkt. In dieser Zeit sind die Japankäfer am ehesten zu sehen.
Wo kann man den Japankäfer beobachten?
Erwachsene Japankäfer verursachen Schäden, indem sie sich von Blättern, Blüten und Früchten vieler Pflanzenarten ernähren. In der Schweiz befallen sie Kulturpflanzen wie Reben, Beeren (Erdbeere, Brombeere, Himbeere, Heidelbeere), Steinobst, Apfelbäume, Mais und Soja, aber auch Gehölze wie Ahorn, Birke, Buche, Eiche, Linde, Pappel und Weide. Im Tessin wurden bisher vor allem Schäden an Rebstöcken beobachtet.
Der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) der Schweiz hat kürzlich die Behörden der benachbarten Länder darüber informiert, dass in einer Insektenfalle im Raum Basel erstmals ein männliches Exemplar des gefährlichen Japankäfers Popillia japonica gefangen wurde. Der Käfer hat in der EU den Status eines meldepflichtigen prioritären Quarantäneschadorganismus. Sein Auftreten muss in Deutschland den Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer gemeldet werden. Die Länderbehörden ergreifen dann Ausrottungs- und Monitoringmaßnahmen, auf die sich die EU-Mitgliedsstaaten geeinigt haben. „Die Tatsache, dass der Japankäfer nun im Deutsch-Schweizerischen Grenzgebiet auf der Alpennordseite gesichtet wurde, versetzt die deutschen Pflanzengesundheits-Behörden in Alarmbereitschaft. Um ökonomischen und ökologischen Schäden vorzubeugen, soll unbedingt verhindert werden, dass sich der Käfer in Deutschland etabliert“, sagt Dr. Bernhard Carl Schäfer vom Julius Kühn-Institut (JKI). Pflanzenproduzierende Betriebe, Händler aber auch die allgemeine Bevölkerung besonders in Baden-Württemberg und natürlich Reisende aus Italien und der Südschweiz werden gebeten, nach dem Käfer Ausschau zu halten.
Die erwachsenen Insekten von Popillia japonica schädigen über 300 Pflanzenarten durch Blattfraß, die Larven hingegen durch Wurzelfraß. Zu dem breiten Wirtspflanzenkreis gehören neben Ahorn, Buche und Eiche auch diverse landwirtschaftliche und gartenbauliche Kulturen wie Mais, Kartoffel, Spargel, Tomate, Bohnen, Apfel, Kirsche, Pflaume, Him-, Brom-, Erd- und Heidelbeere sowie Weinreben. Grünflächen, vor allem gepflegte Rasen, Wiesen und Weiden dienen als Ablageplatz für Eier und als Kinderstube für die Larven. Auch vor Zierpflanzen machen die Käfer nicht halt, hier sind Heide, Dahlien, Astern, Zinnien sowie die Ziergehölze Thuja, Flieder und Schneeball betroffen. Markant ist der Skelettierfraß, bei dem der Käfer nur das Blattgewebe zwischen den Blattadern frisst. Eier und Larven der zur Familie des Blatthornkäfers gehörenden Art werden in den Wurzelballen von Kulturpflanzen, aber auch mit Rollrasen verschleppt. Die flugfähigen erwachsenen Tiere verbreiten sich als „Tramper“ über die diversen Transportwege (Bahn, Schiff, Flugzeug, Lastwagen).
Als eingeschleppte Art (Neozoon) hat der ursprünglich aus Japan stammende Käfer in Europa keine natürlichen Gegenspieler. Die Einschleppung des Japankäfers in den USA vor 100 Jahren und seine anschließende rasante Ausbreitung führt dort bis heute zu nachweisbar hohen ökonomischen Verlusten in der Landwirtschaft. Um einem ähnlichen Verlauf in Europa vorzubeugen, hat die EU den Käfer als sogenannten „Quarantäneschadorganismus“ eingestuft. Der Status ermöglicht es den zuständigen Behörden so genannte phytosanitäre (zu deutsch pflanzengesundheitliche) Maßnahmen zu ergreifen, wie z.B. die verstärkte Kontrolle von Waren und Betrieben oder das Verbringen von Pflanzmaterial aus befallenen Gebieten zu verbieten. „Solche Maßnahmen dienen dazu, ökonomische Schäden von der Landwirtschaft fernzuhalten und auch die Ökosysteme vor potenziellen Schäden zu schützen“, sagt Dr. Schäfer vom JKI.
(Quelle: JKI)
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